Auslöser für das Verfahren:Der Maurer stürzte bei seiner Tätigkeit mehrere Meter von einem Dach in die Tiefe. Er erlitt schwerste Verletzungen, unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. Nach künstlichem Koma und langer Rekonvaleszenz konnte er anschließend nur noch stundenweise als Bauhelfer tätig sein und bezog eine Teil-Rente auf unbestimmte Zeit von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Sturz vom Dach war als Arbeitsunfall anerkannt worden.Kurzbeschreibung:
Knapp acht Jahre später erlitt er etwa um etwa 4 Uhr in der Nacht in einem sogenannten Swinger-Club einen Zusammenbruch, bei dem er sich weitere, mittlerweile ausgeheilte Verletzungen des Rückens zuzog. Dies wurde später als epileptischer Anfall eingeordnet; der Mann musste diesbezügliche Medikamente nehmen.Der Maurer und der Unfallversicherungsträger streiten sich um die Höhe der Unfallrente.Verfahrensgang:Sozialgericht Stuttgart, Urteil von 03.2012 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Der Maurer verklagt den Unfallversicherungsträger auf eine Erhöhung der Unfallrente.Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbar.Tenor:Tenor nicht verfügbar