Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) Das Arbeitsschutzgesetz regelt die
- grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers wie z.B.:
- Gefährdungsbeurteilung,
- Unterweisung der Beschäftigten,
- Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
- Arbeitsmedizinische Vorsorge,
und
- die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
- die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht.
Es legt auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) fest:
- erst technische Schutzmaßnahmen,
- dann organisatorische Schutzmaßnahmen und
- zum Schluss erst die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Gesetze (Bund) Stand: 16.09.2022 (in Kraft) Volltext: ArbSchG
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) Verordnungen (Bund) Stand: 19.06.2020 (in Kraft) Volltext: PSA-BV
|