QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Streitgespräch/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung eines Herzstillstand nach Streitgespräches mit dem Vorgesetzten als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:
Am 12.04.2010 kollabierte die 1987 geborene Bankkauffrau auf ihrem Schreibtischstuhl sitzend und erlitt einen Herzstillstand. Der alamierte Notarzt reanimierte die Mitarbeiterin. Ende April 2010 wurde ihr ein Herzdefibrillator implantiert.
Kurzbeschreibung:
Die Beteiligten streiten sich um die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides und die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen eines sog. Überprüfungsverfahrens.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Schleswig, von 01.1970 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar
Sozialgericht Schleswig, Urteil von 11.2015 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil von 01.2019 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Kollabiert eine Versicherte nach einem sachlich geführten Streitgespräch mit ihrem Vorgesetzten und erleidet anschließend einen Herzstillstand liegt kein Arbeitsunfall mangels vorliegen eines von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses iS von § 8 Abs. 1 S 2 SGB 7 vor. (Rn 36)
Tenor:
  • Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig von November 2015 wird zurückgewiesen.
  • Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
  • Die Revision wird nicht zugelassen.
Bundessozialgericht, Urteil von 05.2021 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Herzstillstand nach Streitgespräch mit dem Vorgesetzten kann Arbeitsunfall sein.
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts von Januar 2019 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

GUID: 12DDCBAA
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki