Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die
grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers wie z.B.:
Gefährdungsbeurteilung,
Unterweisung der Beschäftigten,
Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
Arbeitsmedizinische Vorsorge,
und
die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht.
Es legt auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) fest:
erst technische Schutzmaßnahmen,
dann organisatorische Schutzmaßnahmen und
zum Schluss erst die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Gesetze (Bund) Stand: 16.09.2022 (in Kraft) Volltext: ArbSchG
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
Verordnungen (Bund) Stand: 19.06.2020 (in Kraft) Volltext: PSA-BV
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