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Hautkrebs


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

BG-BAUstein:

BG-Bau Baustein D505 - Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze, und Kälte


Gruppe:   Bausteine der BG-Bau (Gesundheitsschutz D)
Stand:      01.07.2019
Volltext:    Baustein D505

Gerichtsverfahren:

Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit bei einem Polizeibeamten im Außendienst:

Auslöser für das Verfahren:
Ein 1956 geborener Polizeibeamter war von 1973 bis Mitte 2021 im Außendienst tätig. Am 03.08.2020 erstattete die behandelnte Ärztin eine Verdachtsanzeige für ein Berufskrankheit, weil bei dem Polizeibeamten Plattenepithelcarzinome auf der Kopfhaut und den Unterarmen sowie Carcinoma in situ auf dem Kopf und im Gesicht festgestellt wurden. Der Dienstherr lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab.
Kurzbeschreibung:
Der Polizeibeamter verklagt seinen Dienstherrn auf die Anerkennung des Hautkrebses als Berufskrankheit.
Verfahrensgang:
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil von 04.2024 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Ein Polizeibeamter verklagt seinen Dienstherrn auf Anerkennung des Hautkrebses auf dem Kopf, im Gesicht und den Unterarmen als Berufskrankheit.
Leitsatz:
Tenor:
  • Die Klage wird abgewiesen.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

GUID: 149EEB00
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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