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Tierkontakt/-e (häusliche/-r T~)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung einer Berufskrankheit bei Tierkontakt eines Verwaltungsangestellten am häuslichen Arbeitsplatz:
Auslöser für das Verfahren:Der Arbeitnehmer übte seine Telearbeit in dem Zimmer aus, indem seine Ehefrau mit mehrere Voilieren Vogelzucht betreibt. Die Überprüfung ergab, dass die einschlägigen Arbeitsschutzvorschrften für einen häuslichen Bildschirmarbeitsplatz erfüllt sind. Ende des Jahres 2015 litt er unter zunehmender Atemnot. Am 22. Februar 2016 stellte er sich dem Facharzt für Innere Medizin, Lungen– und Bronchialheilkunde Dr. S. vor. Dieser veranlasste eine stationäre Aufnahme im Klinikum G.. In der Epikrise dieses Klinikums vom 4. März 2016 wurden als Diagnosen unter anderem eine exogen allergische Alveolitis aufgeführt, die nach Einschätzung der Ärzte aller Wahrscheinlichkeit auf die Papageienhaltung zurückzuführen sei. In der Epikrise wurden neben Papageien und Kanarienvögeln noch Hunde und Katzen im Haus lebend erwähnt.Kurzbeschreibung:
Mit Bescheid vom 30. Januar 2017 lehnte es die Beklagte ab, beim Kläger eine BK 3102 anzuerkennen. Der Kläger habe die exogen allergische Alveolitis nicht infolge der versicherten Tätigkeit erlitten, weil die private Vogelzuchthaltung in keinem rechtlich wesentlichen Ursachenzusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Klägers als Sachbearbeiter stehe.Ein Arbeitnehmer streitet sich mit dem Unfallversicherungsträger, ob bei Ihm eine Berufskrankheit (BK) nach der Nummer 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung – BKV – (von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten) – im folgenden: BK 3102 – besteht.Verfahrensgang:Sozialgericht Stralsund, Urteil von 06.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:Tenor nicht verfügbarLandessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss von 07.2019 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Zur Nichtanerkennung einer exogen allergischen Alveolitis bei einem Telearbeitsplatzsachbearbeiters, in dessen Arbeitszimmer mehrere Vogelvolieren (ua mit Papageien) gehalten und teilweise gezüchtet wurden, als Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 mangels Vorliegens der sog Einwirkungskausalität. (Rn.27)
Tenor:
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund von Juni 2018 wird zurückgewiesen.
- Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
GUID: 2674AD89
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner