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Baugrube/-n
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Anforderungen:
DIN 4124 - Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.01.2012
Volltext: DIN 4124
Gerichtsverfahren:
Regress wegen nicht ausreichend gesicherter Baugrube:
Auslöser für das Verfahren:Am 24.05.2012 schachtete ein Baggerfahrer entgegen den bestehenden Vorschriften zu tief unter der bestehenden Trägerbohlenwand aus. Der Polier wies den Arbeiter an, dort zu arbeiten, dabei wurde der Arbeiter plötzlich von nachrutschender Erde verschüttet und verletzt.Kurzbeschreibung:Nach dem ein Bauarbeiter bei Schachtarbeiten verletzt worden ist, fordert der Unfallversicherungsträger vom Baggerfahrer Regress für die entstandenen Kosten.
Haftung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators wegen des Einsturzes einer Baugrube:
Auslöser für das Verfahren:Am 24.05.2012 schachtete ein Bagggerfahrer entgegen den bestehenden Vorschriften zu tief unter der bestehenden Trägerbohlenwand aus. Der Polier wies den Arbeiter an, dort zu arbeiten, dabei wurde dieser dann plötzlich von nachrutschender Erde verschüttet und verletzt.Kurzbeschreibung:Die Bauherrin begehrt die Feststellung, dass der Koordinator ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist, da dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei und der SiGe-Plan fehlerhaft sei.Verfahrensgang:
Der Koordinator behauptet, die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten zu haben. Sie verweist darauf, dass der für die Bauherrin tätige Bauleiter die Arbeiter hätte überwachen müssen.Landgericht Köln, Urteil von 06.2016 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Ein SiGeKo ist nicht zur permanenten Überwachung der Bauarbeiten verpflichtet. Eine stichprobenartige Begehung (hier: 2x im Monat) ist ausreichend. Etwas anderes gilt dann, wenn eine permanente Überwachung vertraglich vereinbart wurde.
- Keine Haftung des SiGeKo für einen Unfall während den Bauarbeiten bei grob fahrlässigen (wenn nicht sogar leichtfertigen) Verhalten von Personen, die selbst am Bau beteiligt sind. Selbst dann nicht, wenn der SiGe-Plan Fehler aufweist, da mangels gegenteiliger Anhalspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, dass die grob fahrlässig handelnden Personen ihr Verhalten an den SiGe-Plan angepasst hätten.
Tenor:1. Die Klage wird abgewiesen. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.Oberlandesgericht Köln, Beschluss von 11.2016 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der Einsturz einer Baugrube beruht nicht auf einer unzureichenden Überwachsungstätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, wenn der gefährliche Zustand zwischen zwei vertragsgemäßen Kontrollterminen eingetreten ist. Der Geschädigte trägt die Beweislast dafür, dass der Baustellenunfall auf einer unzureichenden Einweisungstätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators beruht. An der Ursächlichkeit seines Versäumnisses fehlt es, wenn die einzuweisenden Personen die Gefahrenlage auch ohne seine Einweisung erkannt hatten.
Tenor:
- Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berüfung der Klägerin gegen das im Juni 2016 verkündete Urteil des LG Köln als unbegründet zurückzuweisen.
- Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
GUID: 27FC36EF
Stand: 07.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner