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Parkhaus/-häuser (privatgenutze/-s P~)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung Dienstunfall bei Sturz innerhalb eines privatgenutzten Parkhauses:
Auslöser für das Verfahren:Am 29. Oktober 2008 fuhr die Studienrätin nach Beendigung ihres Dienstes in der Schule mit ihrem Kraftfahrzeug nach Hause. Sie stellte das Fahrzeug in dem ihrem Wohnhaus schräg gegenüberliegenden Parkhaus mit ca. 450 bis 500 Stellplätzen ab, stieg aus, öffnete die hintere Wagentüre und nahm ihre Schultasche heraus. Als sie die vordere Wagentüre zuschließen wollte, stürzte sie und fiel auf eine mitgeführte metallene Thermoskanne, dabei erlitt die Klägerin eine dislozierte mediale Schenkelhalsfraktur links.Kurzbeschreibung:Die Studienrätin verlangt vom Unfallversicherungsträger die Anerkennung des Unfalls als Wege- bzw. Dienstunfall. Der Unfallversicherungsträger lehnt die Anerkennung ab.Verfahrensgang:Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss von 03.2012 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:
- Die Berufung wird zurückgewiesen.
- Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- Die Revision wird zugelassen
GUID: 2DCCBFA2
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner