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Baugerüst/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Gerüstbauerhaftung nach Arbeitsunfall bei nachträglicher Gerüstveränderung:

Auslöser für das Verfahren:
Der Mitarbeiter war von seinem Arbeitgeber angewiesen worden, die Holzfronten der Dachgauben des Hauses der Bildung und ein sich jeweils darüber befindliches, durchgängiges hölzernes Fries zu malern. Die Dachgauben befinden sich in einer Höhe von ca. 15 m. Das Gebäude war zuvor eingerüstet worden und die Freigabe erfolgt. Der Maler stürzt von der Baugerüsterweiterung. Nach dem Unfallgeschehen stellte sich heraus, dass sich an der mutmaßlichen Unfallstelle eine nicht ordnungsgemäße Gerüsterweiterung befand.
Kurzbeschreibung:
Die Beteiligten streiten über die Rechtsfolgen eines Arbeitsunfalls, der sich am 01.10.2014 auf der Baustelle zugetragen haben soll. Der Maler und Lackierer behauptet in diesem Rahmen, dass die am Bau Beteiligten ihre Pflichten in ihrer jeweiligen Stellung vernachlässigt haben.
Verfahrensgang:
Landgericht Bonn, Urteil von 07.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • SiGeKo muss keine regelmäßigen Kontrollen durchführen.
Tenor:
  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

GUID: 2F93FA38
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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