QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Arbeitszeit/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die
  • Bestellung,
  • Anforderungen,
  • Unabhängigkeit,
  • Zusammenarbeit und
  • die Organisation des Arbeitsschutzausschuss von
    • Betriebsärzten,
    • Sicherheitsingenieuren und
    • anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit
Diese Vorschrift gilt für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche, einschließlich
  • gewerblicher,
  • landwirtschaftlicher,
  • kaufmännischer,
  • verwaltungsmäßiger sowie
  • dienstleistungs- oder ausbildungsbezogener,
  • kultureller und
  • Freizeittätigkeiten und anderer.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen.
Dies schließt die
  • Beurteilung und
  • Vermeidung von Risiken,
  • die Entwicklung eines umfassenden Sicherheitskonzepts und
  • die angemessene Unterweisung der Arbeitnehmer ein.
Arbeitgeber müssen auch einen Verantwortlichen für
  • die Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz ernennen,
  • Maßnahmen zur
    • Ersten Hilfe,
    • Brandbekämpfung und
    • Evakuierung der Arbeitnehmer treffen, die Risiken, denen bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgesetzt sind, evaluieren und dafür sorgen, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Sie müssen den Mitarbeitern und/oder ihren Vertretern alle relevanten Informationen
  • zu möglichen Gefahren für Gesundheit und Sicherheit sowie
  • über die Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren zur Verfügung stellen.
Dieses Gesetz wird durch die DGUV Vorschrift 2 weiter konkretisiert.

Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      20.04.2013
Volltext:    ASiG

Begriff:

Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz - ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und soll ihre Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit schützen.

  1. Höchstarbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

  2. Pausenregelungen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.

  3. Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, wenn die folgende Arbeitszeit nicht verlängert wird.

  4. Nachtruhe: Zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr dürfen keine Nachtarbeitnehmer beschäftigt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche Schutzmaßnahmen und Gesundheitsvorsorge.

  5. Sonn- und Feiertagsruhe: Die Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor. Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Branchen wie Gesundheitswesen, Gastronomie und Verkehr.

  6. Jugendarbeitsschutz: Für Jugendliche gelten besondere Regelungen, die ihre Gesundheit und Entwicklung schützen sollen. Dazu gehören Begrenzungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Ruhepausen und Ruhezeiten.

  7. Überstunden: Die Anordnung von Überstunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel in Not- oder Ausnahmesituationen. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden.

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und legt klare Grenzen für die Arbeitszeiten fest, um Überlastung und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.



Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      22.12.2020
Volltext:    ArbZG

Begriff:

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)

Die Arbeitszeitverordnung (ArbZV) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die konkreten Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmer festlegt. Hier sind einige wichtige Aspekte, die die ArbZV umfasst:

  1. Höchstarbeitszeit: Die Verordnung legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

  2. Ruhepausen: Die ArbZV regelt die Gewährung von Ruhepausen während der Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.

  3. Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, wenn die folgende Arbeitszeit nicht verlängert wird.

  4. Nachtruhe: Die Verordnung regelt den Schutz der Nachtarbeitnehmer und legt fest, dass zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr keine Nachtarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor.

  5. Sonntags- und Feiertagsruhe: Die ArbZV regelt die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und sieht besondere Regelungen und Ausnahmen vor, die beispielsweise für bestimmte Branchen oder in Notfällen gelten.

  6. Jugendarbeitsschutz: Die Arbeitszeitverordnung enthält auch Bestimmungen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern, einschließlich Begrenzungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten.



Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      17.12.2020
Volltext:    AZV

GUID: 301C5C81
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki