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DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 legt die Grundsätze der Prävention fest, die von allen Unternehmern und Versicherten zu beachten sind. Sie umfasst unter anderem:
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Darüber hinaus gibt es die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält.
- Gefährdungsbeurteilung:
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Dokumentation der Ergebnisse.- Unterweisung:
Die Unterweisung der Versicherten über die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen, die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen, die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten), die Notfallmaßnahmen, die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.- Sicherheitsbeauftragte:
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.- Ersthelfer:
Bestellung und die Festlegung von Ausbildung und Zahl der Ersthelfer.- Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener Unternehmern:
Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer sind diese verpflichtet, sich gegenseitig über die gegenseitigen Gefährdungen zu unterrichten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu koordinieren.- Die Vergabe von Aufträgen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.11.2013
Volltext: DGUV V 1
GUID: 32E88CBD
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner