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DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 legt die Grundsätze der Prävention fest, die von allen Unternehmern und Versicherten zu beachten sind. Sie umfasst unter anderem:
  • Gefährdungsbeurteilung:
    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Dokumentation der Ergebnisse.
  • Unterweisung:
    Die Unterweisung der Versicherten über die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen, die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen, die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten), die Notfallmaßnahmen, die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.
  • Sicherheitsbeauftragte:
    Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
  • Ersthelfer:
    Bestellung und die Festlegung von Ausbildung und Zahl der Ersthelfer.
  • Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener Unternehmern:
    Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer sind diese verpflichtet, sich gegenseitig über die gegenseitigen Gefährdungen zu unterrichten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu koordinieren.
  • Die Vergabe von Aufträgen.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Darüber hinaus gibt es die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält.

Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.11.2013
Volltext:    DGUV V 1

GUID: 32E88CBD
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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