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Covid-19-Virus/-Viren


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung einer Corona-Infektion bei einer Industriekauffrau als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:
Kurzbeschreibung:
Verfahrensgang:
Sozialgericht Konstanz, Urteil von 09.2022 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  1. Dass es in Deutschland massenweise zu Infektionen mit dem Covid-19-Virus kommt, es sich bei einer Infektion also um eine allgemeine Gefahr handelt, steht einer Anerkennung als Arbeitsunfall nicht entgegen.
  2. Für die Beurteilung, ob eine Infektion am Arbeitsplatz erfolgt ist, ist die Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises (Beweis des ersten Anscheins) denkbar (im Ergebnis offengelassen).
  3. Die vom Robert-Koch-Institut entwickelten Maßstäbe zur Bestimmung enger Kontaktpersonen können nicht unmittelbar für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine Infektion durch Kontaktpersonen am Arbeitsplatz erfolgt ist.
  4. Die Unfallkausalität ist nicht nachgewiesen, wenn neben Kontakten am Arbeitsplatz in vergleichbarem Umfang Infektionsmöglichkeiten im privaten, nicht versicherten Bereich bestanden.
Tenor:
  • Die Klage wird abgewiesen. 
  • Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

GUID: 34ADFFE2
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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