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Covid-19-Virus/-Viren
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung einer Corona-Infektion bei einer Industriekauffrau als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Kurzbeschreibung:Verfahrensgang:Sozialgericht Konstanz, Urteil von 09.2022 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Dass es in Deutschland massenweise zu Infektionen mit dem Covid-19-Virus kommt, es sich bei einer Infektion also um eine allgemeine Gefahr handelt, steht einer Anerkennung als Arbeitsunfall nicht entgegen.
- Für die Beurteilung, ob eine Infektion am Arbeitsplatz erfolgt ist, ist die Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises (Beweis des ersten Anscheins) denkbar (im Ergebnis offengelassen).
- Die vom Robert-Koch-Institut entwickelten Maßstäbe zur Bestimmung enger Kontaktpersonen können nicht unmittelbar für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine Infektion durch Kontaktpersonen am Arbeitsplatz erfolgt ist.
- Die Unfallkausalität ist nicht nachgewiesen, wenn neben Kontakten am Arbeitsplatz in vergleichbarem Umfang Infektionsmöglichkeiten im privaten, nicht versicherten Bereich bestanden.
Tenor:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
GUID: 34ADFFE2
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner