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Werkzeug/-e
Kurzbeschreibung:
Ein Werkzeug ist ein physischer Gegenstand oder eine Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, eine bestimmte Aufgabe oder Arbeit zu erleichtern, zu beschleunigen oder genauer auszuführen.Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt detailliert verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Die wichtigsten Punkte, die von der Verordnung abgedeckt werden, sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine kurze Zusammenfassung ist und die Betriebssicherheitsverordnung noch viele weitere Bestimmungen enthält, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber:
Die BetrSichV legt fest, dass Arbeitgeber nur sichere Arbeitsmittel bereitstellen dürfen, die den geltenden Sicherheitsstandards (Stand der Technik) entsprechen.- Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitnehmer:
Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verwendet werden dürfen. Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und informiert werden.- Regelmäßige Prüfung und Wartung:
Die BetrSichV fordert regelmäßige Prüfungen und Wartungen von Arbeitsmitteln, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher und funktionsfähig sind. Die genauen Intervalle und Anforderungen variieren je nach Art des Arbeitsmittels.- Dokumentation:
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Dokumentation über die Bereitstellung, Benutzung, Prüfung und Wartung der Arbeitsmittel zu führen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften.- Schulung und Unterweisung:
Die BetrSichV legt fest, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die sichere Benutzung der Arbeitsmittel informieren und schulen müssen. Dies umfasst auch die Unterweisung in Notfallmaßnahmen und die Sensibilisierung für potenzielle Gefahren.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 27.07.2021
Volltext: BetrSichV
Begriff:
DIN EN 12387 - Maschinen zur Herstellung von Schuhen, Leder- und Kunstlederwaren - Schuhreparaturmaschinen - Sicherheitsanforderungen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.03.2010
Volltext: DIN EN 12387
Begriff:
DIN EN 12622 - Sicherheit von Werkzeugmaschinen - Hydraulische Gesenkbiegepressen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.02.2014
Volltext: DIN EN 12622
Begriff:
DIN EN 1459-2 - Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.05.2019
Volltext: DIN EN 1459-2
Begriff:
DIN EN 1459-5 - Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 5: Zugehörige Schnittstellen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.04.2021
Volltext: DIN EN 1459-5
Begriff:
DIN EN 16246 - Landmaschinen - Heckbaggerlader - Sicherheit
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.04.2013
Volltext: DIN EN 16246
GUID: 353C29E3
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner