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Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 25 - Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention

Die DGUV Vorschrift 25 (DGUV V 25) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Überfallprävention befasst. Sie richtet sich an Unternehmen und beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Überfällen und Gewalttaten am Arbeitsplatz.

Die Vorschrift legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für Überfälle zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung angemessener Beleuchtung, die Installation von Sicherheitskameras und Alarmvorrichtungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Konfliktsituationen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf Branchen gelegt, in denen ein erhöhtes Risiko für Überfälle besteht, wie z.B. Tankstellen, Banken oder Einzelhandelsgeschäfte. Die DGUV Vorschrift 25 enthält spezifische Anforderungen für diese Bereiche, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 25 ist verbindlich für Unternehmen, die mit dem Risiko von Überfällen konfrontiert sind. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gewalttaten am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Verstöße können arbeits- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.08.2020
Volltext:    DGUV V25

Begriff:

DGUV Vorschrift 13 - Unfallverhütungsvorschrift - Organische Peroxide

Die DGUV Vorschrift 13 (DGUV V 13) befasst sich mit dem sicheren Umgang von Organischen Peroxiden am Arbeitsplatz.

  1. Anwendungsbereich: Die DGUV V 13 gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Organische Peroxide hergestellt, verwendet, gelagert oder transportiert werden.

  2. Sicherheitsmaßnahmen: Die Vorschrift legt Sicherheitsmaßnahmen fest, um Beschäftigte vor den Gefahren von Organischen Peroxiden zu schützen. Dazu gehören die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Lager- und Arbeitsbereichen sowie die Festlegung von Sicherheitsabständen und Lagerbedingungen.

  3. Qualifikation und Unterweisung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Gefahren von Organischen Peroxiden zu informieren und sie in der sicheren Handhabung und Lagerung zu schulen und zu unterweisen. Besonders geschultes Personal ist für den Umgang mit Organischen Peroxiden verantwortlich.

  4. Maßnahmen bei Unfällen: Die DGUV V 13 enthält Anweisungen für das Verhalten im Falle von Unfällen mit Organischen Peroxiden, einschließlich der Alarmierung von Rettungsdiensten, der Evakuierung von Gefahrenbereichen und der Ersten Hilfe.

  5. Messungen und Dokumentation: Regelmäßige Messungen der Lagerbedingungen und der Konzentration von Organischen Peroxiden sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 13 ist für Arbeitgeber, die mit Organischen Peroxiden arbeiten, verpflichtend. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren dieser Stoffe und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V13

Begriff:

DGUV Vorschrift 25 - Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention

Die DGUV Vorschrift 25 (DGUV V 25) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Überfallprävention befasst. Sie richtet sich an Unternehmen und beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Überfällen und Gewalttaten am Arbeitsplatz.

Die Vorschrift legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für Überfälle zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung angemessener Beleuchtung, die Installation von Sicherheitskameras und Alarmvorrichtungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Konfliktsituationen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf Branchen gelegt, in denen ein erhöhtes Risiko für Überfälle besteht, wie z.B. Tankstellen, Banken oder Einzelhandelsgeschäfte. Die DGUV Vorschrift 25 enthält spezifische Anforderungen für diese Bereiche, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 25 ist verbindlich für Unternehmen, die mit dem Risiko von Überfällen konfrontiert sind. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gewalttaten am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Verstöße können arbeits- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.08.2020
Volltext:    DGUV V25

GUID: 3853CFDE
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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