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Leitung/-en (oberste L.)


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

ASR A1.6 - Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.6 behandelt Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände in Arbeitsstätten.
  • Sie definiert Mindestanforderungen an die Gestaltung und Ausstattung dieser Elemente, um eine angemessene Beleuchtung und Belüftung der Arbeitsräume sicherzustellen.
  • Die ASR A1.6 legt fest, dass Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände ausreichend dimensioniert sein müssen, um eine ausreichende Tageslichtversorgung zu gewährleisten.
  • Sie enthält Anforderungen an die Auswahl von Materialien für diese Elemente, um Blendungen zu vermeiden und den Lichteinfall zu regulieren.
  • Die ASR A1.6 berücksichtigt auch den Schutz vor Witterungseinflüssen, Lärm und unerwünschten Einblicken.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände den Anforderungen der ASR A1.6 entsprechen und ordnungsgemäß gewartet werden.
  • Die Einhaltung der ASR A1.6 trägt zur Schaffung einer angenehmen Arbeitsumgebung bei und kann das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten verbessern.


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A1.6

GUID: 3D1B09B2
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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