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Vorschriften- und Regelwerke:

Gefährliche Arbeiten:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:
  • bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
  • bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
  • sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
  • bei größeren Baustellen und  bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
  • der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Die Baustellenverordnung richtet sich auch an die Arbeitgeber und Unternehmer ohne eigene Arbeitnehmer.

Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      19.12.2022
Volltext:    BaustellV

Begriff:

-DIN 25430-Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.10.2016
Volltext:    DIN 25430

Begriff:

-DIN 6812-Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2021
Volltext:    DIN 6812

Begriff:

DIN EN 1034-26 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 26: Rollenpackmaschinen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2012
Volltext:    DIN EN 1034-26

GUID: 3FE59B92
Stand: 05.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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