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Kontrollbereich/-e
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Vorschriften- und Regelwerke:
Gefährliche Arbeiten:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:Die Baustellenverordnung richtet sich auch an die Arbeitgeber und Unternehmer ohne eigene Arbeitnehmer.
- bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
- bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
- sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
- bei größeren Baustellen und bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
- der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 19.12.2022
Volltext: BaustellV
Begriff:
-DIN 25430-Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.10.2016
Volltext: DIN 25430
Begriff:
-DIN 6812-Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.06.2021
Volltext: DIN 6812
Begriff:
DIN EN 1034-26 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 26: Rollenpackmaschinen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.06.2012
Volltext: DIN EN 1034-26
GUID: 3FE59B92
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner