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Nachrüstpflicht/-en nach Baurecht
Kurzbeschreibung:
Ist für die Weiternutzung einer baulichen Anlage ein erhöhtes, wenn auch nicht zwingend für das für Neubestand geltende Sicherheitsniveau zumutbar ist, kann eine Nachrüstpflicht bestehen.Querverweise:
siehe auch:Bestandsschutz
GUID: 435944F3
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner