details:details
gefährlicher/-e Stoff/-e
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.- Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.- Unterweisung der Mitarbeiter:
In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.- Informationspflichten:
Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
- die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
- das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 21.07.2021
Volltext: GefStoffV
Gefährliche Arbeiten:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:Die Baustellenverordnung richtet sich auch an die Arbeitgeber und Unternehmer ohne eigene Arbeitnehmer.
- bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
- bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
- sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
- bei größeren Baustellen und bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
- der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 19.12.2022
Volltext: BaustellV
GUID: 45A4AC8F
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner