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Home-Office
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung eines Treppensturz im Homeoffice als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Eine 1980 geborene Sachbearbeiterin arbeitete seit 2015 bei der Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte in der Dienststelle, zur anderen Hälfte im Homeoffice. Am 01.03.2022 ging die Mitarbeiterin mit einigen Unterlage, einem Headset, Büroschlüssel und Ihrem Dienstausweis nach dem digitalen Ausstempeln von ihrem Arbeitszimmer (in der oberen Etage) die Treppe runter in ihren Wohnbereich (untere Etage), um diese Dinge für den nächsten Tag in die Tasche zu packen. Dabei stürzte Sie auf der Treppe und zog sich eine Sprunggelenksdistorsion mit Außenbandteilruptur rechts zu. Eine knöcherne Verletzung wurde ausgeschlossen. Bis zum 04.05.2022 war die Klägerin arbeitsunfähig.Kurzbeschreibung:
Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.Die Sachbearbeiterin verlangt von der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung des Treppensturzes im Homeoffice als Arbeitsunfall (Wegeunfall).Verfahrensgang:Sozialgericht Schwerin, Urteil von 12.2022 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Die Sachbearbeiterin klagt gegen die Unfallversicherung auf Anerkennung eines Arbeitsunfall.Leitsatz:
- Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice steht als mitversicherter Betriebsweg unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.
Tenor:
- Es wird unter Aufhebung des Bescheides vom 31.05.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.07.2022 festgestellt, dass die Klägerin am 01.03.2022 einen von der Beklagten zu entschädigenden Arbeitsunfall erlitten hat.
- Die Beklagte erstattet der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten.
GUID: 45DACFA5
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner