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Berufskrankheit/-en (BK)


Kurzbeschreibung:

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch spezifische Einflüsse der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie müssen wissenschaftlich nachgewiesen und in der Berufskrankheitenliste festgelegt sein.


Vorschriften- und Regelwerke:

BG-BAUstein:

BG-Bau Baustein G802 - Versicherungsschutz


Gruppe:   Bausteine der BG-Bau (BG-Grundlagen G)
Stand:      01.07.2019
Volltext:    Baustein G802

Begriff:

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB 7)
Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Die wichtigsten Punkte, die durch das SGB VII geregelt werden, sind:
  1. Versicherte Personen:
    Arbeitnehmer und Auszubildende,
    Kinder in Kindergärten und -tagesstätten, Schüler und Studenten,
    Ehrenamtliche Tätigkeiten und bestimmte Selbstständige,
    Hilfskräfte bei Unglücksfällen,
  2. Versicherungsschutz:
    Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
    Auf dem Weg zur und von der Arbeit (Wegeunfälle),
    Bei sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der versicherten Tätigkeit,
  3. Leistungen der Unfallversicherung:
    Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation,
    Berufliche Rehabilitation und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
    Geldleistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Verletztenrente,
    Pflegegeld und Pflegeleistungen,
    Leistungen im Todesfall wie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld,
  4. Prävention:
    Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
    Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Unfallversicherungsträger,
  5. Organisation und Finanzierung:
    Aufbau und Aufgaben der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen),
    Beitragsberechnung und -erhebung,
    Finanzielle Regelungen und Verwaltungsvorschriften.
Das SGB VII stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer und andere versicherte Personen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt sind und notwendige Leistungen erhalten, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      22.03.2024
Volltext:    SGB 7

GUID: 4CFD5464
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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