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Splitter
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Gerichtsverfahren:
Schadenersatz wegen Unfall-Augenverletzung durch Ablösung eines Metallsplitters von einer Harke:
Auslöser für das Verfahren:Am 13. Juli 1971 schaute ein damals 8-jähriges Mädchen dem Landschaftsgärtner zu, als dieser an einer locker gewordenen Harke den etwa 4 cm langen Metallstift wieder mit einem Hammer befestigte. Durch die Hammerschläge löste sich ein Metallsplitter und flog in das rechte Auge des Mädchens, dessen Auge dabei erheblich verletzt wurde.Kurzbeschreibung:Die Beteiligten streiten sich um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld aus einem Unfall.Verfahrensgang:Bundesgerichtshof, Urteil von 04.1975 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Das Befestigen einer Harke an ihrem Holzstiel durch Einschlagen eines gelockerten Metallstifts mit einem Hammer erfordert nach allgemeiner Berufserfahrung keine besonderen Sicherungsvorkehrungen. Wer eine solche Arbeit verrichtet, braucht daher auch nicht für eine Verletzung einzustehen, die ein zuschauendes Kind durch das Absplittern von Teilen des Metallstiftes erleidet; es handelt sich dabei nicht um eine schuldhaft rechtswidrige Verletzung, sondern um einen Unglücksfall.
Tenor:Auf die Rechtsmittel des Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe von Oktober 1973 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Heidelberg von März 1973 abgeändert:
- Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 7. April 1972 abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen/mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten entstandenen Kosten, die diesem zur Last fallen.
GUID: 5EDB3746
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner