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Gerüstbauer
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Gerichtsverfahren:
Regress der Unfallversicherung wegen Unfall durch herabgefallene Gerüststange:
Auslöser für das Verfahren:Ein ungelernter Gerüstbauer stolperte am 10.11.2010 beim Abbau eines Fassadengerüstes. Dabei entglitt ihm eine 5 m lange Gerüststange (ca. 15-20 kg schwer) und fiel einem Klempner, der unter dem Gerüstbauer arbeitete, auf den Kopf. Der Klempner verletzte sich trotz Helm schwer.Kurzbeschreibung:Die Beteiligten streiten vorliegend darum, ob der Unfallversicherungsträger Regress von dem Verursacher verlangen kann.Verfahrensgang:Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil von 02.2017 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der Vorarbeiter einer Arbeitskolonne, die aus vom Gerüstbauunternehmer entliehenen Arbeitnehmern besteht, welche allein mit dem Abbau eines Gerüsts befasst sind, ist nicht Adressat der Unfallverhütungsvorschrift § 13 BGV C 22 und nicht verkehrsversicherungspflichtig in Bezug auf das Gerüst. Die Sicherungspflicht trifft allein das Gerüstbauunternehmen.
- Lässt ein Gerüstbauer einer Gerüststange fallen und wird dadurch ein unterhalb des Gerüsts tätiger Klempner verletzt, der von seinem Arbeitgeber an diesen Arbeitsplatz geschickt worden ist, so bilden der Klempner und sein Arbeitgeber wegen des im Wesentlichen gleichgerichteten Verursachungsbeitrages (Aufnahme der besonders gefahrneigenden Arbeit unterhalb der Gerüstbauarbeiten) eine tatsächliche Haftungseinheit, die wegen des Einschlusses des Geschädigten als Tatbeitragseinheit zu bezeichnen ist.
- Wird allein der Gerüstbauarbeiter wegen des Unfalls in Anspruch genommen, sind in die Abwägung nach § 254 BGB ausschließlich das Verschulden des Gerüstbauarbeiters einerseits und der in einer einheitlichen Quote zum Ausdruck kommenden Verursachungsbeitrag der Tatbeitragseinheit aus Klempner und Arbeitnehmer andererseits einzustellen. Das in Bezug auf Nebentäter grundsätzlich anzuwendende Prinzip der Einzelabwägung und Gesamtschau gelangt wergen der ausschließlichen Inanspruchnahme nur eines Nebentäters nicht zur Anwendung. Es verbleibt bei der Einzelabwägung.
- Diese Einzelabwägung zwischen Gerüstbauarbeiter und Tatbetragseinheit kann zu einem den Anspruch des Geschädigten ausschließenden Mitverschulden der Tatbetragseinheit führen.
Tenor:Die Klage hatte keinen Erfolg.
GUID: 5F1866EF
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner