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Tragmittel
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
ASR A1.7 - Türen und ToreDie ASR A1.7 legt Mindestanforderungen für Türen und Tore in Arbeitsstätten fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten:
- Gestaltung: Türen und Tore müssen leicht zu öffnen, schließen und sichern sein, um eine sichere und reibungslose Nutzung zu ermöglichen.
- Zugänglichkeit: Die ASR A1.7 definiert Anforderungen an Breite, Höhe und Bewegungsflächen, um eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten.
- Sicherheit: Sie berücksichtigt Aspekte wie Brand- und Rauchschutz, Schallschutz sowie Energieeffizienz, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.
- Wartung: Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Türen und Tore den Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden.
Gruppe: Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand: 01.03.2022
Volltext: ASR A1.7
Begriff:
DIN EN 14010 - Sicherheit von Maschinen - Kraftbetriebene Parkeinrichtungen für Kraftfahrzeuge - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Gestaltung, Herstellung, Aufstellung und Inbetriebnahme
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.12.2009
Volltext: DIN EN 14010
Begriff:
DIN EN 14492-2 - Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.09.2019
Volltext: DIN EN 14492-2
GUID: 6B36831D
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner