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Tragmittel


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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

ASR A1.7 - Türen und Tore

Die ASR A1.7 legt Mindestanforderungen für Türen und Tore in Arbeitsstätten fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten:

  • Gestaltung: Türen und Tore müssen leicht zu öffnen, schließen und sichern sein, um eine sichere und reibungslose Nutzung zu ermöglichen.
  • Zugänglichkeit: Die ASR A1.7 definiert Anforderungen an Breite, Höhe und Bewegungsflächen, um eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Sicherheit: Sie berücksichtigt Aspekte wie Brand- und Rauchschutz, Schallschutz sowie Energieeffizienz, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.
  • Wartung: Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Türen und Tore den Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden.


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A1.7

Begriff:

DIN EN 14010 - Sicherheit von Maschinen - Kraftbetriebene Parkeinrichtungen für Kraftfahrzeuge - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Gestaltung, Herstellung, Aufstellung und Inbetriebnahme


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.12.2009
Volltext:    DIN EN 14010

Begriff:

DIN EN 14492-2 - Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.09.2019
Volltext:    DIN EN 14492-2

GUID: 6B36831D
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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