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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Chemikalien regelt und den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Das ChemG hat das Ziel, Gefahren durch Chemikalien zu minimieren und deren sicheren Umgang zu gewährleisten. Es basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen und setzt diese in nationales Recht um.

Das Gesetz regelt unter anderem die Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringung, Verwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Chemikalien. Es legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien fest.

Zu den zentralen Bestandteilen des ChemG gehören die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung), die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (GHS-Verordnung) sowie die Pflichten von Unternehmen im Umgang mit Chemikalien.

Das ChemG sieht vor, dass Unternehmen, die Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden, ihre Tätigkeiten anmelden und bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Es legt auch die Zuständigkeiten verschiedener Behörden fest, wie zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Darüber hinaus enthält das ChemG Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes und sieht entsprechende Bußgelder vor.

Insgesamt stellt das Chemikaliengesetz einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.



Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      16.11.2023
Volltext:    ChemG

Begriff:

DGUV Vorschrift 13 - Unfallverhütungsvorschrift - Organische Peroxide

Die DGUV Vorschrift 13 (DGUV V 13) befasst sich mit dem sicheren Umgang von Organischen Peroxiden am Arbeitsplatz.

  1. Anwendungsbereich: Die DGUV V 13 gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Organische Peroxide hergestellt, verwendet, gelagert oder transportiert werden.

  2. Sicherheitsmaßnahmen: Die Vorschrift legt Sicherheitsmaßnahmen fest, um Beschäftigte vor den Gefahren von Organischen Peroxiden zu schützen. Dazu gehören die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Lager- und Arbeitsbereichen sowie die Festlegung von Sicherheitsabständen und Lagerbedingungen.

  3. Qualifikation und Unterweisung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Gefahren von Organischen Peroxiden zu informieren und sie in der sicheren Handhabung und Lagerung zu schulen und zu unterweisen. Besonders geschultes Personal ist für den Umgang mit Organischen Peroxiden verantwortlich.

  4. Maßnahmen bei Unfällen: Die DGUV V 13 enthält Anweisungen für das Verhalten im Falle von Unfällen mit Organischen Peroxiden, einschließlich der Alarmierung von Rettungsdiensten, der Evakuierung von Gefahrenbereichen und der Ersten Hilfe.

  5. Messungen und Dokumentation: Regelmäßige Messungen der Lagerbedingungen und der Konzentration von Organischen Peroxiden sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 13 ist für Arbeitgeber, die mit Organischen Peroxiden arbeiten, verpflichtend. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren dieser Stoffe und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V13

GUID: 6F96AB6E
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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