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Asbest


Kurzbeschreibung:

Dies ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale, die nach ihrer Aufbereitung technisch verwendbare Fasern unterschiedlicher Länge ergeben. Diese Fasern sind hitze- und säurebeständig, sie sind wetterfest und besitzen eine große Festigkeit, jedoch ist die Verwendung aufgrund der festgestellten Gefahren für die Gesundheit, die von ihr ausgehen, heute in Deutschland und vielen anderen Staaten verboten.


Vorschriften- und Regelwerke:

Anforderungen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten:

TRGS 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten


Gruppe:   Technische Regeln (Gefahrstoffe)
Stand:      01.01.2014
Volltext:    TRGS 519

Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Teilen:

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
  • Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
    Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.
  • Unterweisung der Mitarbeiter:
    In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.
  • Informationspflichten:
    Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
  • die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
  • das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      21.07.2021
Volltext:    GefStoffV

Pflichtvorsorge bei Umgang:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      12.07.2019
Volltext:    ArbMedVV

Gerichtsverfahren:

Nichteinhaltung der TRGS 519 bei Abbrucharbeiten:

Auslöser für das Verfahren:
Die Gewerbeaufsicht besichtigte am 12.09.2019 eine Baustelle, auf der asbesthaltige Wellasbestzementplatten demontiert wurden. Der Aufsichtsbeamte stellte fest, daß keiner der beiden Aufsichtsführenden vor Ort war, die demontierten Platten unverpackt neben dem Gebäude lagerten und zwei weitere Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe dazu andere Arbeiten ohne entsprechende Schutzausrüstung ausführten.
Kurzbeschreibung:
Die Beteiligten streiten sich um die Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine gewerbeaufsichtsrechtliche Anordnung.
Verfahrensgang:
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil von 10.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

GUID: 75863B58
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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