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Unfallversicherung/-en (gesetzliche U~)


Kurzbeschreibung:

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist Teil des Sozialversicherungssystems und schützt Arbeitnehmer, Schüler und bestimmte andere Gruppen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation und zahlt unter Umständen Verletztengeld oder eine Rente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.


Vorschriften- und Regelwerke:

Gesetz:

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB 7)
Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Die wichtigsten Punkte, die durch das SGB VII geregelt werden, sind:
  1. Versicherte Personen:
    Arbeitnehmer und Auszubildende,
    Kinder in Kindergärten und -tagesstätten, Schüler und Studenten,
    Ehrenamtliche Tätigkeiten und bestimmte Selbstständige,
    Hilfskräfte bei Unglücksfällen,
  2. Versicherungsschutz:
    Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
    Auf dem Weg zur und von der Arbeit (Wegeunfälle),
    Bei sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der versicherten Tätigkeit,
  3. Leistungen der Unfallversicherung:
    Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation,
    Berufliche Rehabilitation und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
    Geldleistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Verletztenrente,
    Pflegegeld und Pflegeleistungen,
    Leistungen im Todesfall wie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld,
  4. Prävention:
    Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
    Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Unfallversicherungsträger,
  5. Organisation und Finanzierung:
    Aufbau und Aufgaben der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen),
    Beitragsberechnung und -erhebung,
    Finanzielle Regelungen und Verwaltungsvorschriften.
Das SGB VII stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer und andere versicherte Personen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt sind und notwendige Leistungen erhalten, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      22.03.2024
Volltext:    SGB 7

GUID: 78D9C68C
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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