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Skiunfall/-unfälle
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Mit Unfallanzeige vom 15. Januar 2009 hat ein Unternehmen dem Unfallversicherungsträger mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin beim Skifahren im Rahmen eines Betriebsausfluges letztlich ohne genauen Grund gestürzt ist und sich dabei erhebliche Verletzungen am rechten Knie zugezogen hat.Kurzbeschreibung:
Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.Die Mitarbeiterin beantragt gerichtlich, den Unfallversicherungsträger dazu zu verpflichten, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die Aktivität (hier: Skifahren) als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung eingestuft wird.Verfahrensgang:
Voraussetzung dafür ist, dass die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und dem Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dienen muss.Sozialgericht Reutlingen, Urteil von 06.2010 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Die Mitarbeiterin klagt beim Sozialgericht gegen die Ablehnung des Unfallversicherungsträgers, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 12.2011 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung ist kein versicherter Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit handelte.Tenor:
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen von Juni 2010 wird zurückgewiesen.
- Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Anerkennung eines Skiunfalls im Ausland als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Ausweislich der Unfallanzeige der D. GmbH erlitt der Mitarbeiter einen Unfall, als beim Umsetzen seine Skier verkanteten, er daraufhin stürzte und einen Hang hinunterrutschte. Dabei zog er sich eine Oberschenkelfraktur rechts zu, die im Aspen Valley Hospital in Aspen, Colorado, USA operativ versorgt wurde. Der Rücktransport nach Deutschland erfolgte durch den ADAC. Den Durchgangsarzt Dr. G. konsultierte der Kläger erstmalig am 8. März 2016. Jener diagnostizierte einen Zustand nach Femurnagel bei Femurschaftfraktur rechts.Kurzbeschreibung:Der Versicherte und der Unfallversicherungsträger streiten sich um die Anerkennung des Skiunfalls als Arbeitsunfall.Verfahrensgang:Sozialgericht Wiesbaden, Gerichtsbescheid von 09.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Zum Nichtvorliegen eines Arbeitsunfalles eines Geschäftsführers, der im Rahmen einer mehrtätigen Dienstreise zwecks Stärkung der Kundenbindung bei einer Skifahrt verunglückte.
Tenor:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil von 08.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Auf Dienst- und Geschäftsreisen gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz, da der Versicherte dabei betriebsbedingt größeren Gefahren ausgesetzt ist als im Umfeld seines Arbeits- und Wohnorts. Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz nicht "rund um die Uhr". Vielmehr muss die konkrete Tätigkeit in einem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
- Sportliche Betätigungen wie das Skifahren sind als privatwirtschaftliche Tätigkeiten zu qualifizieren, sodass etwaige Verletzungen, die im Rahmen einer solchen Freizeitaktivität herrühren, keinen Arbeitsunfall darstellen.
- Der Versicherungsschutz ist auch dann nicht eröffnet, wenn Freizeitaktivitäten mit betrieblichen Motiven – wie die Kundenbindung – verknüpft werden. Das dem privaten Bereich zuzuordnende Skifahren und das Führen geschäftlicher Gespräche ist vielmehr getrennt zu betrachten.
Tenor:
- Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 27. September 2018 wird zurückgewiesen.
- Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
GUID: 8603D133
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner