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Handzeichen
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Vorschriften- und Regelwerke:
BG-BAUstein:
BG-Bau Baustein A006 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Flucht- und Rettungsplan
Gruppe: Bausteine der BG-Bau (Allgemeines A)
Stand: 01.07.2019
Volltext: Baustein A006
Begriff:
ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Die ASR A1.3 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.
- Sie legt Anforderungen und Empfehlungen für die Kennzeichnung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzinformationen fest.
- Die ASR A1.3 definiert die Verwendung von Sicherheitszeichen, Farben und Signalen, um Gefahren zu kennzeichnen und auf Sicherheitsvorkehrungen hinzuweisen.
- Sie umfasst die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen, Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
- Die ASR A1.3 legt auch Anforderungen an die Gestaltung, Platzierung und Größe von Sicherheitszeichen fest, um eine klare und eindeutige Kommunikation zu gewährleisten.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anforderungen der ASR A1.3 umzusetzen und sicherzustellen, dass die Sicherheitskennzeichnung den Vorgaben entspricht.
Gruppe: Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand: 01.07.2017
Volltext: ASR A1.3
GUID: 87C6F804
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner