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Vorschriften- und Regelwerke:

BG-BAUstein:

BG-Bau Baustein A006 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Flucht- und Rettungsplan


Gruppe:   Bausteine der BG-Bau (Allgemeines A)
Stand:      01.07.2019
Volltext:    Baustein A006

Begriff:

ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • Die ASR A1.3 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.
  • Sie legt Anforderungen und Empfehlungen für die Kennzeichnung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzinformationen fest.
  • Die ASR A1.3 definiert die Verwendung von Sicherheitszeichen, Farben und Signalen, um Gefahren zu kennzeichnen und auf Sicherheitsvorkehrungen hinzuweisen.
  • Sie umfasst die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen, Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
  • Die ASR A1.3 legt auch Anforderungen an die Gestaltung, Platzierung und Größe von Sicherheitszeichen fest, um eine klare und eindeutige Kommunikation zu gewährleisten.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anforderungen der ASR A1.3 umzusetzen und sicherzustellen, dass die Sicherheitskennzeichnung den Vorgaben entspricht.


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.07.2017
Volltext:    ASR A1.3

GUID: 87C6F804
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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