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Behinderung/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) V3a.2 betreffen die "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Sicherheitsfarben, Sicherheitszeichen und Sicherheitsleitsysteme".
- Sie legen Anforderungen und Empfehlungen für die Verwendung von Sicherheitsfarben, Sicherheitszeichen und Sicherheitsleitsystemen fest, um Gefahren am Arbeitsplatz zu kennzeichnen und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Die ASR V3a.2 basiert auf nationalen und internationalen Normen sowie auf bewährten Praktiken im Arbeitsschutz.
- Sie umfasst die Verwendung von Sicherheitsfarben zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Gefahrenbereichen, Brandschutzeinrichtungen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
- Die ASR V3a.2 definiert auch die Gestaltung, Farbgebung und Platzierung von Sicherheitszeichen, um klare und eindeutige Informationen für die Beschäftigten bereitzustellen.
- Des Weiteren legt sie Anforderungen an Sicherheitsleitsysteme fest, um eine sichere Orientierung am Arbeitsplatz zu ermöglichen, einschließlich der Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anforderungen der ASR V3a.2 umzusetzen und sicherzustellen, dass die Sicherheitskennzeichnung den Vorgaben entspricht.
- Die ASR V3a.2 trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.
Gruppe: Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand: 01.04.2023
Volltext: ASR V3a.2
GUID: 97FEB786
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner