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Person/-en (arbeitnehmerähnliche P~)


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die
  • grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers wie z.B.:
    • Gefährdungsbeurteilung,
    • Unterweisung der Beschäftigten,
    • Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge,
und
  • die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
  • die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht.
Es legt auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) fest:
  • erst technische Schutzmaßnahmen,
  • dann organisatorische Schutzmaßnahmen und
  • zum Schluss erst die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.


Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      31.05.2023
Volltext:    ArbSchG

GUID: 98BCBC3C
Stand: 04.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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