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Alkohol/-e
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung als Wegeunfall bei Unfall während einer Polizeikontrolle:
Auslöser für das Verfahren:Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei wird der später tödlich Verunglückte angehalten und sollte auf Alkoholkonsum getestet werden. Der Aufforderung, mit zur Wache zu kommen widersetzte er sich und stürzte mit dem Kopf auf den Asphalt. Dabei erlitt er eine tödliche Kopfverletzung.Kurzbeschreibung:Die Beteiligten streiten sich um die Anerkennung des Unfalls als Wegeunfalls.Verfahrensgang:Sozialgericht Karlsruhe, Urteil von 08.2006 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 03.2007 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird rechtlich wesentlich unterbrochen, wenn der Versicherte auf einem grundsätzlich versicherten Weg nach einer Atemalkoholkontrolle (Atemalkohol 1,6 Promille) von Polizeibeamten aufgefordert wird, zur Blutentnahme auf die nächstgelegene Polizeidienststelle mitzukommen.
- Will sich der Versicherte der Blutentnahme entziehen und widersetzt er sich unmittelbarem Zwang der Polizei, indem er seiner zuvor geäußerten Absicht gemäß sich zu Fuß auf den Weg zu der nahegelegenen Wohnung aufmacht, lebt der Versicherungsschutz nicht wieder auf.
Tenor:
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe von August 2006 wird zurückgewiesen.
- Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
GUID: 9DFFD576
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner