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Belastungsstörung/-en (posttraumatische B~)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als sogenannte "Wie-Berufskrankheit":
Auslöser für das Verfahren:Ein Rettungssanitäter leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die auf traumatische Erlebnisse während seiner Arbeit zurückzuführen ist. Im Juli 2016 legte er einen Reha-Entlassungsbericht vor, der die PTBS bestätigte. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte jedoch die Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit oder Wie-Berufskrankheit ab, was er im Bescheid vom 25.08.2016 mitgeteilt bekam.Kurzbeschreibung:Der Arbeitnehmer (Rettungssanitäter) begehrt die Feststellung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Wie-Berufskrankheit (Wie-BK).Verfahrensgang:Sozialgericht Stuttgart, Urteil von 11.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 12.2019 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer „Wie-BK“. Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung bei einem Rettungssanitäter als BK nach § 9 Abs. 2 SGB VII.Tenor:Bundessozialgericht, Urteil von 06.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine Krankheit, die wegen der besonderen Einwirkungen, denen Rettungssanitäter gegenüber der übrigen Bevölkerung ausgesetzt sind, die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung als Wie-Berufskrankheit bei dieser Personengruppe erfüllt.
Tenor:Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
GUID: ABCD22DA
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner