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Baurecht (Bestandsschutz im B~)


Kurzbeschreibung:

Im Baurecht versteht man unter Bestandsschutz, dass bauliche Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Ist vom zuständigen Bauamt einmal eine Genehmigung für ein Gebäude erteilt worden, bleibt diese auch erhalten.


Querverweise:

siehe auch:
Bestandsschutz
siehe auch:
Nachrüstpflicht/-en nach Baurecht


GUID: ABCFFB55
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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