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Baurecht (Bestandsschutz im B~)
Kurzbeschreibung:
Im Baurecht versteht man unter Bestandsschutz, dass bauliche Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Ist vom zuständigen Bauamt einmal eine Genehmigung für ein Gebäude erteilt worden, bleibt diese auch erhalten.Querverweise:
siehe auch:Bestandsschutz
siehe auch:
Nachrüstpflicht/-en nach Baurecht
GUID: ABCFFB55
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner