details:details
Asbestzementprodukt/-e
Kurzbeschreibung:
ASI-Arbeiten werden in der TRGS 519 geregelt.Vorschriften- und Regelwerke:
BG-BAUstein:
BG-Bau Baustein C311 - Asbestzementprodukte
Gruppe: Bausteine der BG-Bau (Arbeitsverfahren C)
Stand: 01.07.2019
Volltext: Baustein C311
Anforderungen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten:
TRGS 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Gruppe: Technische Regeln (Gefahrstoffe)
Stand: 01.01.2014
Volltext: TRGS 519
Gerichtsverfahren:
Nichteinhaltung der TRGS 519 bei Abbrucharbeiten:
Auslöser für das Verfahren:Die Gewerbeaufsicht besichtigte am 12.09.2019 eine Baustelle, auf der asbesthaltige Wellasbestzementplatten demontiert wurden. Der Aufsichtsbeamte stellte fest, daß keiner der beiden Aufsichtsführenden vor Ort war, die demontierten Platten unverpackt neben dem Gebäude lagerten und zwei weitere Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe dazu andere Arbeiten ohne entsprechende Schutzausrüstung ausführten.Kurzbeschreibung:Die Beteiligten streiten sich um die Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine gewerbeaufsichtsrechtliche Anordnung.Verfahrensgang:Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil von 10.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
GUID: AC135AD8
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner