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Absturzhöhe/-n


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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

ASR A2.1 - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A2.1

Begriff:

ASR A2.1 - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A2.1

Begriff:

DGUV Vorschrift 21 - Unfallverhütungsvorschrift - Abwassertechnische Anlagen

Die DGUV Vorschrift 21 (DGUV V 21) regelt den Arbeitsschutz in abwassertechnischen Anlagen, um die Sicherheit von Beschäftigten und die Verhütung von Unfällen zu gewährleisten. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Beschäftigte mit der Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Inspektion von abwassertechnischen Anlagen betraut sind.

Arbeitgeber sind gemäß der DGUV V 21 verpflichtet, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und implementiert werden, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und die Sicherstellung der Maschinensicherheit.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Schutz vor biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren gelegt, die in abwassertechnischen Anlagen auftreten können. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen, zum sicheren Umgang mit Chemikalien und zur Gewährleistung der Hygiene am Arbeitsplatz.

Die DGUV Vorschrift 21 legt auch Anforderungen an die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten fest. Mitarbeiter müssen über die spezifischen Risiken und Schutzmaßnahmen informiert werden, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V21

Begriff:

DGUV Vorschrift 22 - Unfallverhütungsvorschrift - Abwassertechnische Anlagen


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V22

Begriff:

DGUV Vorschrift 38 - Unfallverhütungsvorschrift - Bauarbeiten
Zum Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift gehören Bauarbeiten und bauliche Anlagen, wie zum Beispiel:
  • Aushub- und Erdarbeiten,
  • Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen,
  • Umbau,
  • Maler- und Tapezierarbeiten,
  • Reparatur-, Abbruch- und Rückbauarbeiten,

Bauarbeiten müssen grundsätzlich von Bauleitern, also von weisungsbefugten Vorgesetzten, geleitet werden. Darüber hinaus müssen die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden, die weisungsbefugt und sachkundig sind.

Die DGUV Vorschrift 38 fordert, dass mit dem Aufsichtführenden bzw. dessen Stellvertretung die Verständigung in deutscher Sprache möglich sein muss.

Sollte es bei den Bauarbeitern höhere Risiken geben, dann muss der Unternehmer fachkundige Personen mit Sicherungsaufgaben beauftragen. Daneben müssen alle Unternehmer natürlich ihre sonstigen Pflichten erfüllen, wie etwa für persönliche Schutzausrüstung zu sorgen oder dafür, dass Arbeitsverfahren und -mittel sicherheitsgerecht durchgeführt werden. Es müssen die entsprechend der Betriebsanweisung erstellt und Unterweisung durchgeführt werden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.11.2019
Volltext:    DGUV V38

Begriff:

DGUV Vorschrift 39 - Unfallverhütungsvorschrift mit Durchführungsanweisungen - Bauarbeiten
Zum Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift gehören Bauarbeiten und bauliche Anlagen, wie zum Beispiel:
  • Aushub- und Erdarbeiten,
  • Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen,
  • Umbau,
  • Maler- und Tapezierarbeiten,
  • Reparatur-, Abbruch- und Rückbauarbeiten,

Bauarbeiten müssen grundsätzlich von Bauleitern, also von weisungsbefugten Vorgesetzten, geleitet werden. Darüber hinaus müssen die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden, die weisungsbefugt und sachkundig sind.

Die DGUV Vorschrift 38 fordert, dass mit dem Aufsichtführenden bzw. dessen Stellvertretung die Verständigung in deutscher Sprache möglich sein muss.

Sollte es bei den Bauarbeitern höhere Risiken geben, dann muss der Unternehmer fachkundige Personen mit Sicherungsaufgaben beauftragen. Daneben müssen alle Unternehmer natürlich ihre sonstigen Pflichten erfüllen, wie etwa für persönliche Schutzausrüstung zu sorgen oder dafür, dass Arbeitsverfahren und -mittel sicherheitsgerecht durchgeführt werden. Es müssen die entsprechend der Betriebsanweisung erstellt und Unterweisung durchgeführt werden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V39

Begriff:

DIN 4420-1 - Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
Die DIN 4420-1 befasst sich mit Arbeits- und Schutzgerüsten, insbesondere mit Schutzgerüsten. Diese Norm legt allgemeine Leistungsanforderungen, Richtlinien für den Entwurf, die Konstruktion und die Bemessung von Schutzgerüsten fest. Sie wurde erarbeitet, um eine spezifische Regelung für Schutzgerüste zu bieten, da die Normenreihen DIN EN 12810 und DIN EN 12811 hauptsächlich Arbeitsgerüste adressieren und keine ausreichenden Festlegungen für Schutzgerüste enthalten. 

Schutzgerüste dienen dem Schutz von Personen, Maschinen, Geräten und weiteren Objekten vor dem Absturz oder dem Herabfallen von Gegenständen. Die Norm umfasst verschiedene Aspekte wie die Klassifizierung von Schutzgerüsten, Werkstoffanforderungen, bauliche Durchbildung, sowie spezifische Anforderungen an die Bemessung und die Konfigurationen der Gerüste.

Die überarbeitete Norm hat gegenüber ihrer Vorgängerversion von 1990 wesentliche Aktualisierungen und Anpassungen erfahren, um den Stand der Technik zu reflektieren und konzentriert sich ausschließlich auf Schutzgerüste. Sie bietet auch detaillierte Anleitungen für den Aufbau und die Verwendung von Schutzgerüsten, einschließlich Anforderungen an Werkstoffe, Konstruktionsrichtlinien und spezifische Bemessungsanforderungen für unterschiedliche Gerüsttypen und -konfigurationen.

Zusätzlich werden normative Verweisungen zu anderen relevanten Standards angegeben, um eine umfassende Grundlage für die sichere und effektive Nutzung von Schutzgerüsten im Bauwesen zu schaffen. Die Norm zielt darauf ab, ein hohes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten auf Baustellen zu gewährleisten, indem sie klare Richtlinien und Anforderungen für die Gestaltung und Implementierung von Schutzgerüsten vorgibt.

Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.03.2004
Volltext:    DIN 4420-1

Begriff:

DIN EN 13374 - Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2019
Volltext:    DIN EN 13374

GUID: AEE22A8A
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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