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Sachversicherer


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Schadensersatzansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines Elektrorollers:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Kunde brachte seinen Elektroroller der Marke Freeliner Lyric A720 zur Inspektion in die Werkstatt. Ein Mitarbeiter entnahm die Batterie des Elektrorollers und begann sie aufzuladen. Dabei bemerkte er, das sich die Batterie stark erhitzte. Er trennte sie vom Stromnetz und legte sie auf den Werkstattboden. Kurze Zeit später explodierte die Batterie und setzte das Gebäude in Brand.
Kurzbeschreibung:
Der Gebäudeversicherer macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Elektrorollers geltend, dessen Akku in der feuerversicherten Werkstatträumen bei eines Ladevorganges in Brand geraten bzw. explodiert ist.
Verfahrensgang:
Landgericht Hannover, Urteil von 04.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Die Gebäudeversicherung verklagt den Haftpflichtversicherer des Elektrorollers auf Schadensersatz.
Leitsatz:
Tenor:
  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
  4. Der Streitwert wird auf 733.878,53 € festgesetzt.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss von 09.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Der Gebäudeversicherer ist gegen das Urteil des Landgerichts Hannover aus 04.2020 in Berufung gegangen.
Leitsatz:
Tenor:
  1. Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 11. August 2020, mit dem ihr Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu dem Hinweisbeschluss des Senats vom 13. Juli 2020 teilweise zurückgewiesen worden ist, und der damit verbundene Antrag auf Verlängerung der Stellungnahmefrist jedenfalls bis zum 30. September 2020 werden zurückgewiesen.
  2. Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. April 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird einstimmig zurückgewiesen.
  3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
  4. Das angefochtene Urteil ist - wegen der Kosten - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Bundesgerichtshof, Urteil von 01.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Elektrorollers nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn dessen ausgebaute Batterie während des Aufladens explodiert.
Tenor:
Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 2. September 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsrechtszuges trägt die Klägerin.

GUID: AF3C99A9
Stand: 08.09.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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