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Paketzustellung/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Paketzusteller:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Nachunternehmer der Deutschen Post AG beantragt bei der zuständigen Behörde in Berlin eine Ausnahmegenehmigung zur Auslieferung von Paketen an den Feiertagen (Karfreitag und Ostermontag). 

Der Paketdienstleiter beantragt im Wege einstweiliger Anordnung die zuständige Behörde zu verpflichten, ihm zu gestatten, Paketsendungen im Auftrag der Deutschen Post AG am 10. April, 12. April und am 13. April 2020 an Privathaushalte zuzustellen.
Kurzbeschreibung:
Das Gesetz sehe eine Ausnahme zum einen für den Fall vor, dass die besonderen Verhältnisse dies zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderten. Dieser Schaden müsse über die wirtschaftlichen Einbußen hinausgehen, die durch die allgemeine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen ohnehin schon verursacht würden.
Fraglich ist, ob der Antragssteller diesen Schaden ausreichend glaubhaft gemacht hat. 
Verfahrensgang:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss von 04.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Paketzusteller.
  • Eine Ausnahme von § 9 I ArbZG kann nur gemacht werden, wenn ein unverhältnismäßiger Schaden droht. 
  • Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit des Schadens kommt es auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der besonderen Verhältnisse des jeweiligen Betriebes sowie darauf an, inwieweit diese Auswirkungen nur durch Sonn- oder Feiertagsarbeit verhütet oder gemildert werden können und ob sie im Hinblick auf das Gewicht des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit unverhältnismäßig schwer wiegen.
Tenor:
  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
  2. Der Antragsteller (Deutsche Post AG) trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

GUID: BCE60726
Stand: 03.04.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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