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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt detailliert verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Die wichtigsten Punkte, die von der Verordnung abgedeckt werden, sind:
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber:
    Die BetrSichV legt fest, dass Arbeitgeber nur sichere Arbeitsmittel bereitstellen dürfen, die den geltenden Sicherheitsstandards (Stand der Technik) entsprechen.
  • Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitnehmer:
    Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verwendet werden dürfen. Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und informiert werden.
  • Regelmäßige Prüfung und Wartung:
    Die BetrSichV fordert regelmäßige Prüfungen und Wartungen von Arbeitsmitteln, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher und funktionsfähig sind. Die genauen Intervalle und Anforderungen variieren je nach Art des Arbeitsmittels.
  • Dokumentation:
    Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Dokumentation über die Bereitstellung, Benutzung, Prüfung und Wartung der Arbeitsmittel zu führen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften.
  • Schulung und Unterweisung:
    Die BetrSichV legt fest, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die sichere Benutzung der Arbeitsmittel informieren und schulen müssen. Dies umfasst auch die Unterweisung in Notfallmaßnahmen und die Sensibilisierung für potenzielle Gefahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine kurze Zusammenfassung ist und die Betriebssicherheitsverordnung noch viele weitere Bestimmungen enthält, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      27.07.2021
Volltext:    BetrSichV

Begriff:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Chemikalien regelt und den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Das ChemG hat das Ziel, Gefahren durch Chemikalien zu minimieren und deren sicheren Umgang zu gewährleisten. Es basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen und setzt diese in nationales Recht um.

Das Gesetz regelt unter anderem die Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringung, Verwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Chemikalien. Es legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien fest.

Zu den zentralen Bestandteilen des ChemG gehören die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung), die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (GHS-Verordnung) sowie die Pflichten von Unternehmen im Umgang mit Chemikalien.

Das ChemG sieht vor, dass Unternehmen, die Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden, ihre Tätigkeiten anmelden und bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Es legt auch die Zuständigkeiten verschiedener Behörden fest, wie zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Darüber hinaus enthält das ChemG Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes und sieht entsprechende Bußgelder vor.

Insgesamt stellt das Chemikaliengesetz einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.



Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      16.11.2023
Volltext:    ChemG

GUID: BF4A88FF
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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