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Fersensporn/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung beidseitiger Fersensporn als Berufskrankheit:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Maschinenarbeiter/-bediener (Versicherter) führt auf seine seit 1970 überwiegend im Stehen "auf harten Industriefußböden" ausgeübte Tätigkeit eine dadurch bedingte Überlastung seiner Füße zurück. Daher stellte er im Dezember 2012 bei seinem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) den Antrag, einen beidseitigen Fersensporn als Berufskrankheit anzuerkennen und aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Der Unfallversicherungsträger lehnt den Antrag ab.
Kurzbeschreibung:
Zwischen dem Unfallversicherungsträger und dem Versicherten ist die Feststellung eines beidseitigen Fersensporns als Berufskrankheit (BK) umstritten.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid von 06.2015 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen. 

GUID: BFA561AB
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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