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Verkehrsweg/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

ASR A1.8 - Verkehrswege
Die ASR A1.8 legt Mindestanforderungen für Verkehrswege in Arbeitsstätten fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten:
  • Definition: Die ASR A1.8 definiert Verkehrswege als Bereiche, die der Fortbewegung von Personen, Fahrzeugen und Transportmitteln dienen.
  • Gestaltung: Verkehrswege müssen ausreichend breit, eben, stabil und rutschfest sein, um eine sichere Bewegung zu gewährleisten.
  • Kennzeichnung: Sie legt Anforderungen an die Kennzeichnung von Verkehrs- und Flucht- und Rettungswegen fest, um eine klare Orientierung zu ermöglichen.
  • Hindernisse: Die ASR A1.8 definiert Anforderungen an die Mindesthöhe von Verkehrswegen und fordert, dass Hindernisse vermieden oder gekennzeichnet werden.
  • Beleuchtung: Sie enthält Anforderungen an die Beleuchtung von Verkehrs- und Fluchtwegen, um eine ausreichende Helligkeit und Sichtbarkeit sicherzustellen.
  • Wartung: Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Verkehrswege den Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden.


Gruppe:   Technische Regeln (Arbeitsstätten)
Stand:      01.03.2022
Volltext:    ASR A1.8

Begriff:

DGUV Vorschrift 38 - Unfallverhütungsvorschrift - Bauarbeiten
Zum Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift gehören Bauarbeiten und bauliche Anlagen, wie zum Beispiel:
  • Aushub- und Erdarbeiten,
  • Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen,
  • Umbau,
  • Maler- und Tapezierarbeiten,
  • Reparatur-, Abbruch- und Rückbauarbeiten,

Bauarbeiten müssen grundsätzlich von Bauleitern, also von weisungsbefugten Vorgesetzten, geleitet werden. Darüber hinaus müssen die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden, die weisungsbefugt und sachkundig sind.

Die DGUV Vorschrift 38 fordert, dass mit dem Aufsichtführenden bzw. dessen Stellvertretung die Verständigung in deutscher Sprache möglich sein muss.

Sollte es bei den Bauarbeitern höhere Risiken geben, dann muss der Unternehmer fachkundige Personen mit Sicherungsaufgaben beauftragen. Daneben müssen alle Unternehmer natürlich ihre sonstigen Pflichten erfüllen, wie etwa für persönliche Schutzausrüstung zu sorgen oder dafür, dass Arbeitsverfahren und -mittel sicherheitsgerecht durchgeführt werden. Es müssen die entsprechend der Betriebsanweisung erstellt und Unterweisung durchgeführt werden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.11.2019
Volltext:    DGUV V38

Begriff:

DIN 18160-5 - Abgasanlagen - Teil 5: Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten - Anforderungen, Planung und Ausführung


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2016
Volltext:    DIN 18160-5

GUID: C432292E
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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