QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Spielhalle/-n


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 20 - Unfallverhütungsvorschrift - Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken

Die DGUV Vorschrift 20 (DGUV V 20) regelt den Arbeitsschutz in Spielhallen, Spielcasinos und Automatensälen von Spielbanken, um die Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern zu gewährleisten. Die Vorschrift enthält spezifische Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Bränden und anderen Gefahren, die in diesen Einrichtungen auftreten können.

Arbeitgeber sind gemäß der DGUV V 20 verpflichtet, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Auf dieser Grundlage müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und implementiert werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen zur Prävention von Spielmanipulation, Diebstahl, Überfällen und anderen kriminellen Aktivitäten.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Umgang mit Geld, die Sicherheit von Spielautomaten und die Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs gelegt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Spielautomaten den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig gewartet werden.

Die DGUV Vorschrift 20 legt auch Anforderungen an die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern fest. Beschäftigte müssen über die Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, um Unfälle und Zwischenfälle zu verhindern. Zudem sind Notfallmaßnahmen wie die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Evakuierungsplänen vorgeschrieben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.04.1997
Volltext:    DGUV V20

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 25 - Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention

Die DGUV Vorschrift 25 (DGUV V 25) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Überfallprävention befasst. Sie richtet sich an Unternehmen und beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Überfällen und Gewalttaten am Arbeitsplatz.

Die Vorschrift legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für Überfälle zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung angemessener Beleuchtung, die Installation von Sicherheitskameras und Alarmvorrichtungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Konfliktsituationen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf Branchen gelegt, in denen ein erhöhtes Risiko für Überfälle besteht, wie z.B. Tankstellen, Banken oder Einzelhandelsgeschäfte. Die DGUV Vorschrift 25 enthält spezifische Anforderungen für diese Bereiche, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 25 ist verbindlich für Unternehmen, die mit dem Risiko von Überfällen konfrontiert sind. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gewalttaten am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Verstöße können arbeits- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.08.2020
Volltext:    DGUV V25

GUID: C4C8AD0B
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki