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Zeckenstich/-e
Kurzbeschreibung:
Bei einem Zeckenstich wird die Haut von einer Zecke mit den Kieferklauen angeritzt und anschließend der Stachel in die Wunde hineingeschoben und dort verankert. Die Zecke sticht dabei keine Ader an, sondern reißt eine Wunde, die aus verletzten Kapillaren voll Blut läuft.Gerichtsverfahren:
Anerkennung einer Lyne-Borreliose als Berufskrankheit einer Erzieherin in einem Waldkindergarten:
Auslöser für das Verfahren:Kurzbeschreibung:Eine Erzieherin im Waldkindergarten steitet sich um die Anerkennung einer Borreliose als Berufskrankheit.Verfahrensgang:Sozialgericht Aurich, von 04.2015 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil von 05.2020 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Bundessozialgericht, Urteil von 03.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:
- Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Mai 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
GUID: C730BCFA
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner