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Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Kurzbeschreibung:
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine Plattform, die im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII verankert ist. Sie wurde von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern etabliert, um das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich zu modernisieren und die Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu stärken.Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
Die Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine kooperative Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Strategie dient der Koordination und Bündelung der Ressourcen und Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes auf nationaler Ebene. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere auf den Bestimmungen in den §§ 20a und 20b, die die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der GDA festlegen. Die Hauptziele und Komponenten der GDA sind:
- Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele:
Bund, Länder und Unfallversicherungsträger vereinbaren gemeinsame Ziele, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu fördern. - Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und Arbeitsprogramme:
Basierend auf den vereinbarten Zielen werden spezifische Handlungsfelder identifiziert und Arbeitsprogramme entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Projekte umfassen. - Evaluierung der Arbeitsschutzziele und -maßnahmen:
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird anhand geeigneter Kennzahlen und Indikatoren bewertet, um den Erfolg der Strategie zu messen und Anpassungsbedarfe zu identifizieren. - Abgestimmtes Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Betriebe:
Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und die Unfallversicherungsträger koordinieren ihre Aktivitäten, um eine einheitliche Anwendung des Arbeitsschutzrechts sicherzustellen. - Erstellung eines überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks:
Ein Ziel der GDA ist es auch, die Arbeitsschutzvorschriften zu harmonisieren und für die Praxis handhabbar zu machen.
- Bund,
- Ländern und
- den Unfallversicherungsträgern
Die GDA ist ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und an neue Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes angepasst wird. Sie zielt darauf ab, durch koordinierte Anstrengungen und Ressourcenbündelung die Arbeitsbedingungen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern und das Niveau des Arbeitsschutzes zu erhöhen.
GUID: C798F446
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner