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gefährlich/-e explosionsfähig/-e Atmosphäre/-n
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Teilen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.- Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.- Unterweisung der Mitarbeiter:
In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.- Informationspflichten:
Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
- die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
- das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 21.07.2021
Volltext: GefStoffV
Begriff:
DIN EN 15861 - Nahrungsmittelmaschinen - Räucheranlagen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.06.2013
Volltext: DIN EN 15861
GUID: C7F32B90
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner