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Sturz/-Stürze
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DIN EN 12629-7 - Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 7: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von Spannbetonelementen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.03.2011
Volltext: DIN EN 12629-7
Begriff:
DIN EN 16005 - Kraftbetätigte Türen - Nutzungssicherheit - Anforderungen und Prüfverfahren
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.11.2020
Volltext: DIN EN 16005
Gerichtsverfahren:
Anerkennung eines Sturz mit dem Fahrrad einer Juwelierin trotz Umweg als Wegeunfall:
Auslöser für das Verfahren:Die Mitarbeiterin eines Juweliers fuhr am 20.02.2018 morgens um 07:50 Uhr mit dem Fahrrad zur Arbeit. Kurz vor dem Geschäft biegt sie wie jeden Morgen ab, um ihre Kollegin in einem nahegelegenen Parkhaus abzuholen, damit diese das Ladenlokal nicht alleine öffnen muss. Auf diesem Stück rutschte Sie mit dem Fahrrad auf Glatteis weg und erlitt ein schwere Verletzung (Fraktur), die am Folgetag operativ versorgt wurde.Kurzbeschreibung:Die Beteiligten streiten sich darüber, ob ein versicherter Arbeitsunfall vorliegt.Verfahrensgang:Sozialgericht Osnabrück, Urteil von 05.2019 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der gemeinsame Weg und Öffnen eines Juweliergeschäfts mit weisungsbefugter Kollegin zur Vermeidung der Gefahr eines Überfalls ist sinnvoll.
Tenor:
- Der Bescheid der Beklagten vom 05.04.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.05.2018 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass die Klägerin am 20.02.2018 einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung erlitten hat.
- Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil von 12.2019 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück von Mai 2019 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
GUID: C9782115
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner