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Ski
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Gerichtsverfahren:
Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Mit Unfallanzeige vom 15. Januar 2009 hat ein Unternehmen dem Unfallversicherungsträger mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin beim Skifahren im Rahmen eines Betriebsausfluges letztlich ohne genauen Grund gestürzt ist und sich dabei erhebliche Verletzungen am rechten Knie zugezogen hat.Kurzbeschreibung:
Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.Die Mitarbeiterin beantragt gerichtlich, den Unfallversicherungsträger dazu zu verpflichten, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die Aktivität (hier: Skifahren) als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung eingestuft wird.Verfahrensgang:
Voraussetzung dafür ist, dass die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und dem Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dienen muss.Sozialgericht Reutlingen, Urteil von 06.2010 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Die Mitarbeiterin klagt beim Sozialgericht gegen die Ablehnung des Unfallversicherungsträgers, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 12.2011 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung ist kein versicherter Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit handelte.Tenor:
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen von Juni 2010 wird zurückgewiesen.
- Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
GUID: D1338603
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner