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ionisierend/-e Strahlung/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
Gefährliche Arbeiten:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:Die Baustellenverordnung richtet sich auch an die Arbeitgeber und Unternehmer ohne eigene Arbeitnehmer.
- bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
- bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
- sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
- bei größeren Baustellen und bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
- der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 19.12.2022
Volltext: BaustellV
Begriff:
-DIN 6814-2-Begriffe in der radiologischen Technik - Teil 2: Strahlenphysik
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.07.2000
Volltext: DIN 6814-2
Begriff:
DIN EN 15061 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Bandbehandlungsanlagen und Einrichtungen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.04.2023
Volltext: DIN EN 15061
Begriff:
DIN EN 15093 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Warmflachwalzwerke
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.04.2023
Volltext: DIN EN 15093
Begriff:
DIN EN 15094 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Kaltflachwalzwerke
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.12.2019
Volltext: DIN EN 15094
GUID: D15C2ABC
Stand: 03.04.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner