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Verantwortung/-en des/der Bauunternehmer/-s
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Strafrechtliche Aufarbeitung eines tödlichen Deckeneinsturzes bei Betonierarbeiten:
Auslöser für das Verfahren:Ein Bauunternehmer und sein Sohn (beide Geschäftsführer) errichteten auf dem Grundstück des Vaters einen Neubau Bürogebäudes mit angeschlossenen Werkstatt für das eigene Bauunternehmen. Zwischen dem Bürogebäude und der Werkstatt sollte in ca. 5 m Höhe eine Durchfahrt, die auch als Dachterasse dienen sollte, errichtet werden. Die Deckenschalung wurde auf Doka-Trägern erstellt. Dabei wurde masiv gegen die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers und die DIN EN 12812 verstoßen.Kurzbeschreibung:
Am 16.10.2020 wurde die Decke betoniert, dazu wurden 42 m3 Beton mit einer Betonpumpe in die Schalung eingebracht. Nach Abschluß der Rüttelarbeiten brach die Schalung zusammen und begrub 4 Mitarbeiter unter sich. Sie erstickten im flüssigen Beton und konnten von den Rettungskräften nur noch Tot geborgen werden, ein weiterer Mitarbeiter stürzte von der Schalung und verletzte sich.Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Verfahren ein besonderes öffentliches Intresse und sieht die strafrechtliche Aufarbeitung für notwendig. Vater und Sohn werden als Bauherr, Geschäftsführer und Bauleiter nach dem Unfall mit vier tödlich verunglückten Bauarbeitern angeklagt.Verfahrensgang:Amtsgericht Landsberg, Urteil von 04.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung u.a. (durch Unterlassen) nach Deckeneinsturz auf Baustelle – Garantenstellung aus der Eigenschaft als Bauleiter und Geschäftsführer bzw. als Geschäftsführer der Baufirma, Grundeigentümer und Bauherr sowie aus § 4 Nr. 1, 2 und 7 ArbSchG.Tenor:
- Der Angeklagte S.N. ist schuld der fahrlässigen Tötung in 4 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Deswegen wird gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 2 Monaten verhängt.
Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.- Der Angeklagte S.H. ist schuldig der fahrlässigen Tötung in 4 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Deswegen wird gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt.
Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.- Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Den Angeklagten werden die notwendigen Auslagen der Nebenkläger auferlegt.
GUID: D35A6D27
Stand: 21.11.2024
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner