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Stoff/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
  • Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
    Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.
  • Unterweisung der Mitarbeiter:
    In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.
  • Informationspflichten:
    Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
  • die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
  • das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      21.07.2021
Volltext:    GefStoffV

Begriff:

DIN EN 1034-8 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 8: Mahlanlagen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2012
Volltext:    DIN EN 1034-8

Begriff:

DIN EN 1034-7 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 7: Bütten


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2010
Volltext:    DIN EN 1034-7

Begriff:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Chemikalien regelt und den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Das ChemG hat das Ziel, Gefahren durch Chemikalien zu minimieren und deren sicheren Umgang zu gewährleisten. Es basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen und setzt diese in nationales Recht um.

Das Gesetz regelt unter anderem die Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringung, Verwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Chemikalien. Es legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien fest.

Zu den zentralen Bestandteilen des ChemG gehören die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung), die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (GHS-Verordnung) sowie die Pflichten von Unternehmen im Umgang mit Chemikalien.

Das ChemG sieht vor, dass Unternehmen, die Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden, ihre Tätigkeiten anmelden und bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Es legt auch die Zuständigkeiten verschiedener Behörden fest, wie zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Darüber hinaus enthält das ChemG Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes und sieht entsprechende Bußgelder vor.

Insgesamt stellt das Chemikaliengesetz einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.



Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      16.11.2023
Volltext:    ChemG

GUID: D81D6A0D
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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