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Sicherheitseinrichtung/-en


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Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 25 - Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention

Die DGUV Vorschrift 25 (DGUV V 25) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Überfallprävention befasst. Sie richtet sich an Unternehmen und beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Überfällen und Gewalttaten am Arbeitsplatz.

Die Vorschrift legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für Überfälle zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung angemessener Beleuchtung, die Installation von Sicherheitskameras und Alarmvorrichtungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Konfliktsituationen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf Branchen gelegt, in denen ein erhöhtes Risiko für Überfälle besteht, wie z.B. Tankstellen, Banken oder Einzelhandelsgeschäfte. Die DGUV Vorschrift 25 enthält spezifische Anforderungen für diese Bereiche, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 25 ist verbindlich für Unternehmen, die mit dem Risiko von Überfällen konfrontiert sind. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gewalttaten am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Verstöße können arbeits- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.08.2020
Volltext:    DGUV V25

Begriff:

DGUV Vorschrift 25 - Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention

Die DGUV Vorschrift 25 (DGUV V 25) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Überfallprävention befasst. Sie richtet sich an Unternehmen und beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Überfällen und Gewalttaten am Arbeitsplatz.

Die Vorschrift legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für Überfälle zu identifizieren. Auf Basis dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung angemessener Beleuchtung, die Installation von Sicherheitskameras und Alarmvorrichtungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Konfliktsituationen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf Branchen gelegt, in denen ein erhöhtes Risiko für Überfälle besteht, wie z.B. Tankstellen, Banken oder Einzelhandelsgeschäfte. Die DGUV Vorschrift 25 enthält spezifische Anforderungen für diese Bereiche, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 25 ist verbindlich für Unternehmen, die mit dem Risiko von Überfällen konfrontiert sind. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gewalttaten am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Verstöße können arbeits- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.08.2020
Volltext:    DGUV V25

Begriff:

DIN EN 115-1 - Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen - Teil 1: Konstruktion und Einbau


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.01.2018
Volltext:    DIN EN 115-1

Begriff:

DIN EN 12757-1 - Mischgeräte für Beschichtungsstoffe - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Mischgeräte zur Verwendung in der Fahrzeugreparaturlackierung


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.02.2011
Volltext:    DIN EN 12757-1

Begriff:

DIN EN 1804-2 - Maschinen für den Bergbau unter Tage - Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau - Teil 2: Stempel und Zylinder


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2021
Volltext:    DIN EN 1804-2

Begriff:

DIN EN 1829-1 - Hochdruck-Wasserstrahlmaschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Maschinen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2021
Volltext:    DIN EN 1829-1

GUID: DEED782E
Stand: 21.11.2024
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/04 15:38 von M.Gerner

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